| 
 
  
         |  Zweiter Brief an den Parteivorsitzenden von 
        Bündnis '90/Die Grünen, Joschka Fischer
  Betreff: Uneingeschränkter Schutz des ungeborenen Lebens
       Sehr geehrter Herr Fischer, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 12.08.02 auf unseren 
        (vor unserer Namensän-derung „donum vitae – de facto“) 
        Brief vom 4.08.02. Auch wenn sie für uns enttäuschend war, da 
        keine Maßnahmen für den Lebensschutz in Aussicht gestellt wurden, 
        war er die einzige ernstzunehmende Reaktion auf unsere Schreiben an Partei- 
        und Fraktionsvorsitzende im Bundestag vertretener Parteien vor der Bundestagswahl. 
        Um der unschuldigen Kinder willen möchten wir uns heute noch mal 
        in dieser Angelegenheit an Sie wenden und Sie darum bitten folgendes zu 
        bedenken. Vor dreißig Jahren gab es 6,6 Millionen Kinder mehr in 
        Deutschland schrieben Sie und führen den Rückgang seither auf 
        konservative Politik zurück. Aber in den letzten 30 Jahren wurden 
        über 8 Millionen Kinder im Mutterleib getötet, wie Prof. Manfred 
        Spieker, Universität Osnabrück errechnete und dies ist Folge 
        der Politik rot-grüner Ideologie. Diese Ideologie spricht sich zwar 
        verbal für Kinder aus gibt sie aber in der Tat, solange sie noch 
        nicht geboren sind, wissentlich und willentlich zum straffreien Töten 
        frei. Ihr Frauenbild ist das Bild einer degenerierten, unfähigen, 
        egoistischen Frau. Ist die emanzipierte Frau nicht degeneriert wenn sie 
        unfähig ist ihr Kind anzunehmen und zu erziehen, wozu einfache Frauen 
        zu allen Zeiten, oft unter widrigsten Umständen, fähig waren? 
        Darf die emanzipierte Frau ihren individuellen Wünschen über 
        die Leiche ihres Kin-des, eines unwiederbringlichen einzigartigen Individuums, 
        nachgehen? Wie uns die Wissen-schaft lehrt ist mit der Empfängnis 
        das genetische Potenzial eines Menschen festgelegt: wie z.B. Geschlecht, 
        Blutgruppe, Aussehen, Augen- und Haarfarbe, Körpergröße, 
        ja sogar das etwaige Alter das diese Person erreichen wird. Dennoch tun 
        radikale Abtreibungsbefürworter so als würde es sich bei einem 
        Embryo nicht um einen Menschen am Beginn seines Lebens handeln. Offenbar 
        sind sie nicht auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Die Stufentheo-rie 
        des Zoologieprofessor E. Haeckel erwies sich als Irrtum wie sich anhand 
        der Göttinger Humanembryologischen Dokumentationssammlung zeigt. 
        Nach dem Ontogenetischen Grund-gesetz von Prof. Erich Blechschmidt wird 
        der Mensch nicht Mensch, sondern ist es von An-fang an, der Mensch entwickelt 
        sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Wer dies leugnet verhält 
        sich den unschuldigen ungeborenen Kindern gegenüber nicht anders 
        als dies die Inquisition im 17. Jahrhundert gegenüber Galileo Galilei 
        wegen seinem Bekenntnis zum heliozentrischen Weltsystem tat, er sieht 
        der Wahrheit nicht ins Auge. Der aber muss Rech-nung getragen werden bei 
        der Bewertung von Abtreibung. Wer sie nicht bewertet weil es sie gibt, 
        darf andere Verbrechen wie Raub, Mord, Vergewaltigung, Steuerhinterziehung 
        auch nicht bewerten, die gibt es auch. Bei Abtreibung verfügt die 
        Frau nicht über ihr eigenes Leben, sondern über das Leben eines 
        eigenständigen Menschen, die Stärkere über das absolut 
        hilflose schwache Kind. „Kinderkrach ist unserer Meinung immer noch 
        Zukunftsmusik“ heißt es in Ihrem Brief. Klingt das nicht wie 
        Hohn, wenn Sie es gleichzeitig zulassen, dass Kinder bevor sie auch nur 
        einen Laut von sich geben können, zerrissen, zerstückelt oder 
        durch die Prostaglandin-Hormon-Methode getötet werden? Dazu der Bericht 
        von Dr. med.Georg Pessel: „Wenn man, wie ich, erlebt hat, dass der 
        intakte, etwa 4 bis 5 cm lange Körper des Ungebore-nen ans Tageslicht 
        befördert wird und plötzlich in der Schale vor einem liegt, 
        so weiß man, dass es sich bei diesem Tun um die Tötung eines 
        Menschen handelt. Der Embryo dem man auch im 2. und 3. Schwangerschaftsmonat 
        schon deutlich ansieht, dass es ein Menschlein ist ...schlägt für 
        einige Sekunden voller Verzweiflung über das ihm widerfahrene Schicksal 
        mit seinen Gliedern um sich, macht mit dem Mund vergebliche Atmungsversuche, 
        ehe sein eben noch rosiger Körper leichenblass wird, ein Zittern 
        über ihn geht, sein Herz aufhört zu schla-gen und er seine Ärmchen 
        und Beinchen zum letzten Mal ausstreckt.“
 Der Staat hat die Schwachen zu schützen und muss so uneingeschränkt 
        hinter den noch unge-borenen Menschen stehen Er darf nicht mit der Ermöglichung, 
        ja sogar Förderung von Abtrei-bung durch flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten 
        und Finanzierung der vorgeburtlichen Kindstötung mit Steuergeldern 
        in Höhe von jährlich ca. 45 Millionen (hätte man für 
        die 300 Mio. € seit 1996 nicht besser „Spiel- und Bolzplätze“ 
        geschaffen?), dem Starken gegen den Schwachen helfen. Die Frau ist befähigt 
        andere, ihrer Würde entsprechende, wenn auch nicht immer bequeme, 
        Lösungen zu finden. Dies ist zumutbar. Dabei müssen ihr Staat 
        und Gesell-schaft allerdings Perspektiven für ein Leben mit dem Kind 
        aufzeigen (schon in einem Erzieh-ungskundeunterricht in den Schulen) und 
        Hilfen anbieten. Dazu gehört auch die stärkere Ein-bindung des 
        Mannes, des Vaters. Er muss verpflichtet werden über finanzielle 
        Leistungen hinaus zur Erziehung des Kindes beizutragen, z.B. indem auch 
        uneheliche Väter zumindest teilweise die Betreuung des Kindes übernehmen 
        müssen. Statt dem Abtreibungsnetz ist ein Hilfsnetz für Mütter 
        und Kinder zu schaffen. Frauen, die sich trotz aller Hilfen nicht imstande 
        sehen ihr Kind aufzuziehen, können es zur Adoption freigeben, aber 
        doch niemals die Erlaub-nis erhalten es zu töten. Künftige Generationen 
        werden uns zu Recht vorwerfen, dass wir aus Egoismus den Generationenvertrag 
        nicht nur durch Verhütung nicht erfüllten, sondern in einer 
        Zeit nie gekannten Wohlstandes vorgaben ihre Geschwister und Altersgenossen 
        aus Not zu töten, die ihnen fehlen um die Last der Altersversorgung 
        zu tragen.
 Mit jeder Abtreibung, mit jedem Mord, jedem Töten von menschlichem 
        Leben richtet sich der Mensch und jede Gesellschaft die dies zulässt, 
        gegen sich selbst. Angesichts der demographi-schen Entwicklung und den 
        daraus resultierenden sozialen Problemen ist es erforderlich schnellstmöglichst 
        zu handeln, dem stattfindenden Völkerselbstmord entgegenzuwirken 
        und die derzeitige menschenunwürdige Abtreibungsgesetzgebung so zu 
        ändern, dass der uneinge-schränkte Lebensschutz der ungeborenen 
        Kinder sichergestellt wird. Dies ist das Gebot der Stunde und dies wird 
        den Menschen in unserem Lande und den Politikern die sich dafür einsetzen 
        zum Segen gereichen.
 Wir hoffen, dass die Grünen nicht nur Umwelt- und Tierschutz, sondern 
        auch den Menschen-schutz als ihre Aufgabe erkennen und vertrauen darauf, 
        dass Sie sich Ihrem als Mitglied der Bundesregierung geleisteten Eid, 
        ob mit oder ohne dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“, verpflichtet 
        fühlen und sich zum Wohle unseres Volkes darum bemühen werden 
        ihm nicht weiterhin Schaden zuzufügen (s.u. offenen Brief an den 
        Petitionsausschuss).
 Mit freundlichen Grüßen
  dazu:
  |  |