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Zum Bericht der MZ vom 2.8.05: Bischof kürzt Pfarrer nach Ärger die Rente
Zum Bericht der MZ vom 2.8.05: Bischof kürzt Pfarrer nach Ärger die Rente, 600 Euro weniger
für Kirchenkritiker Felber wegen Eucharistiefeier bei einer ökumenischen Trauung und
zur Auseinandersetzung des Diözensanrats Regensburg mit dem Bischof von Regensburg, einem
Leserbrief von Herrn Mangold DT vom 6.8. 05 in dem er versichert es gäbe keinerlei
"Vernetzungen" zwischen "Wir sind Kirche" und dem "verfassten Laienapostolat" und dass
"die Katholikenräte in Bayern" "eindeutig und unmissverständlich auf dem Boden der Lehre der
Kirche" stehen, und "ebenso eindeutig zum kirchlichen Amt".
Gekürzt veröffentlicht in der MZ vom 13.8.05
Zweifel an den Ausführungen vom Vorsitzenden des Landeskomitees der Katholiken in Bayern Mangold
sind sehr berechtigt.
Einer DT-Notiz v. 21.03.02 entnehmen wir: Beim Bundestreffen der Kirchenvolksbewegung erklärte
der frühere Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, er halte es „nicht für
gut, dass die Räte zu bloßen Beratungsgremien degradiert werden können, nur weil andere das
Sagen haben.“ Sutor forderte, dass Laiengremien über die Verwendung von Kirchensteuern
entscheiden sollen. Er würde sich wünschen, dass Diözesan- und Pfarrgemeinderäte „längst
das Steuerbewilligungsrecht“ hätten. DT v. 26.03.02 berichtet: Der Diözesanrat im Bistum
Regensburg will künftig bei der Neubesetzung von Bischofsstühlen mitreden können u. der
Vorsitzende Spichtinger rief dazu auf, die Frauen zum Diakonat zuzulassen und endlich die
Aufhebung des Pflichtzölibats zu bedenken. Sind das nicht Forderungen wie wir sie von Wir sind
Kirche hören? Wenn der Rgbg. DR sich gar dazu versteigt, dem Bischof vorzuhalten er hätte „weder
einen Prüfungsauftrag“ noch „die Erlaubnis zur eigenmächtigen Änderung der Satzung“ bekommen,
DA 11.07.05 ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass endlich ein Bischof gegen Verstöße gegen die
kirchliche Lehre einschreitet, den Selbstüberhebungen und Eigenmächtigkeiten der Laiengremien
und derer die Bischof Müller schon bevor er sein Amt antrat anfeindeten und in Vereinigungen wie
dem AKR und „Wir sind Kirche“ gegen ihn agieren, Grenzen gesetzt werden. Aber vielleicht sollte
der Bischof darüber nachdenken ob die Mittel angemessen, die Motive immer edel und seine
Reaktionen nicht manchmal, wie im Fall Felber, total überzogen sind. Denn glaubwürdiger wäre sein
Vorgehen, wenn er nicht nur gegen diejenigen, die ihn persönlich angreifen einschreiten würde,
sondern z.B. auch gegen die Mitglieder der Laiengremien, die auch Gründer und Mitglieder von
Donum Vitae sind. Die aktiv das Kirchenrecht umgehen und verdrehen, in eklatanter Weise, bewusst
und vorsätzlich gegen Gottes Gebote, die Lehre der Kirche, „in offenem Widerspruch zu den
Anweisungen“ (Nuntius Lajolo) von Papst Johannes Paulus und den Entscheid der Bischöfe handeln.
Hier liegen eindeutige Vergehen vor, hier müsste nicht das „göttliche Recht“ überstrapaziert
werden.
Wie kann es sein, dass diese Leute, die im Grunde nach dem kirchlichen Strafrecht
c. 1398 CIC/1983 als Tatstrafe von selbst „ohne Eingreifen einer kirchlichen Autorität“
(Prof. Demel) exkommuniziert sind, da die Beratungsbestätigung die „wesentliche und
unentbehrliche“ Voraussetzung zum straffreien Töten eines ungeborenen Kindes ist, bis heute
an der Uni Regensburg Kichenrecht lehren und in den kath. Laiengremien im Namen der Gläubigen
vom Bischof unbehelligt agieren dürfen?
Wie lange noch wollen uns die Verantwortlichen der Kirche sog. Laienvertretern ausliefern, wie
ZdK-Präsident Meyer und anderen von der kath. Basis nicht gewählten Mitgliedern des ZdKs,
(Politiker u.a. Schavan, Teufel, Vogel, Glück, Thierse u. Kirchenrechtlerin Demel) oder des
LKdK in Bayern, die sich keinen Deut um „die Kritik die ... auch von Laien an Donum Vitae geübt
werde“ (Max Weinkamm, DA 20.11.2000) kümmerten und nicht davor zurückschreckten Amt und Laien
zum Ausstellen von Tötungslizenzen (Erzbischof Dyba, Prof. Spieker), also Macht in übelster
Weise zu missbrauchen? Wann endlich handelt die Deutsche Bischofskonferenz, streicht dem ZdK,
dem Landeskomitee der Katholiken und dem Diözesanrat, wenn er seine Kompetenzen überschreitet
die Gelder – Kirchensteuermittel - und entzieht ihnen die Anerkennung im Sinne des
Konzilsdekrets (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats? Dies bitten wir den
Bischof von Regensburg in Gang zu setzen.
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