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    An denDeutschen Bundestag ,
 -Petitionsausschuss-
 Platz der Republik 1
 Fax: 030/22736053
 
    11011 Berlin 
 
 Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 So wie das reproduktive als auch das therapeutische Klonen und 
    Präimplantationsdiagnostik den Grundwerten unserer Verfassung widersprechen, 
    widerspricht auch die Abtreibungsgesetzgebung dem Verfassungsauftrag. 
    Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ von Anfang, 
    von der Zeugung an, unabhängig davon ob gewollt oder ungewollt, in der 
    Petrischale oder im Mutterleib, im In- oder im Ausland gezeugt!!!
 Es ist ein Novum, ein einmaliger Vorgang, dass ein Gesetzgeber 
    flächendeckend die Voraussetzungen (Abtreibungsklinken) für gesetzwidriges 
    Verhalten schafft, es durch Steuerzahler finanziert und damit fördert; dass 
    ein Rechtsstaat(?) gegen von ihm selbst erlassene Gesetze, also illegal, 
    handelt. Eine jeder ethisch-moralischen Gesinnung Hohn sprechende, 
    unchristliche Gesetzgebung legalisiert – bei entsprechender Indikation - 
    sogar die Ermordung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt 
    (vorgeburtliche Euthanasie!). Hier wird eindeutig gegen Art.1 GG verstoßen, 
    die Würde des wehrlosen, ungeborenen Kindes, das nach seiner Tötung wie 
    Abfall beseitigt, mit Füßen getreten wird. Lebensschutz wird ihm nicht 
    gewährt!
 Von den Regierenden wird ignoriert, dass mit der Möglichkeit einer 
    straffreien Abtreibung nach einer Beratung die Abtreibungszahlen nicht, wie 
    angenommen, gesunken, sondern gestiegen sind und im Jahre 2001 einen neuen 
    Höchststand erreichten. Straffreiheit (und Hilfen zum 
    Schwangerschaftsabbruch, die unser Staat bietet) fördert also die Tötung der 
    unschuldigen Kinder; das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung nahm und 
    nimmt weiterhin stark ab. Heute gibt es neben diesen „legalen“ Abtreibungen 
    eine mindestens ebenso hohe Dunkelziffer, d.h. es werden heute mehr als 
    doppelt so viele ungeborene Kinder getötet wie in der Vergangenheit. Bei der 
    Bundesversammlung der Christdemokraten für das Leben (CDL) wurde sogar davon 
    gesprochen, dass „nahezu jedes dritte Kind in Deutschland vor der Geburt 
    getötet werde“, DT 13.11.01.
 Regierung, Parlament und Opposition werden ihrer Verantwortung nicht gerecht 
    wenn sie dem tatenlos zusehen und die Auseinandersetzung mit der geistlosen 
    „mein Bauch gehört mir“– Mentalität scheuen. In Polen wurden lt. 
    Familienministerin Smerecziska, Warschau durch Gesetzesänderung und 
    Überzeugungsarbeit die Abtreibungszahlen von ca. 100 000 vor 1988 auf nur 
    151 im Jahr 1999 gesenkt, DT 8.5.2001. Gerade in unserem Land, dessen 
    Sozialsysteme wegen des dramatischen Geburtenrückgangs vor dem Zusammenbruch 
    stehen ist es notwendig ein gutes Klima, gute Lebensbedingungen für Kinder 
    zu schaffen. Dazu gehört dem durch die hohe, kontinuierlich steigende Anzahl 
    von Abtreibungen stattfindenden Völkerselbstmord entgegenzuwirken. Dies kann 
    nur geschehen, wenn dafür- wie in Polen- ein öffentliches Bewusstsein 
    geschaffen wird, wenn der Gesetzgeber die Gesetze selbst ernst nimmt, sie 
    nicht unterläuft und durch eigenes Handeln Illegalität unterstützt und 
    fördert.
 Ich bitte Sie, sich für den uneingeschränkten Schutz des ungeborenen Lebens 
    einzusetzen, das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist, 
    rückgängig zu machen, aus bevölkerungspolitischem Gesichtspunkt, damit der 
    Bestand unseres Volkes gesichert ist und aus christlich-moralischer Sicht, 
    damit Art. 1 GG, der Verfassungsauftrag Lebensschutz, gewährleistet ist und 
    unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat nennen darf.
 
 
    Mit freundlichen Grüßen
 
   
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