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Bayrischer Landtag
Referat Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
Fax: 089/4126-1392
81627 München
Sehr geehrte Damen und Herren!
So wie das reproduktive als auch das therapeutische Klonen und
Präimplantationsdiagnostik den Grundwerten unserer Verfassung widersprechen,
widerspricht auch die Abtreibungsgesetzgebung dem Verfassungsauftrag.
Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ von Anfang,
von der Zeugung an, unabhängig davon ob gewollt oder ungewollt, in der
Petrischale oder im Mutterleib, im In- oder im Ausland gezeugt!!!
Es ist ein Novum, ein einmaliger Vorgang, dass ein Gesetzgeber
flächendeckend die Voraussetzungen (Abtreibungsklinken) für gesetzwidriges
Verhalten schafft, es durch Steuerzahler finanziert und damit fördert; dass
ein Rechtsstaat(?) gegen von ihm selbst erlassene Gesetze, also illegal,
handelt. Eine jeder ethisch-moralischen Gesinnung Hohn sprechende,
unchristliche Gesetzgebung legalisiert – bei entsprechender Indikation -
sogar die Ermordung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt
(vorgeburtliche Euthanasie!). Hier wird eindeutig gegen Art.1 GG verstoßen,
die Würde des wehrlosen, ungeborenen Kindes, das nach seiner Tötung wie
Abfall beseitigt, mit Füßen getreten wird. Lebensschutz wird ihm nicht
gewährt!
Von den Regierenden wird ignoriert, dass mit der Möglichkeit einer
straffreien Abtreibung nach einer Beratung die Abtreibungszahlen nicht, wie
angenommen, gesunken, sondern gestiegen sind und im Jahre 2001 einen neuen
Höchststand erreichten. Straffreiheit (und Hilfen zum
Schwangerschaftsabbruch, die unser Staat bietet) fördert also die Tötung der
unschuldigen Kinder; das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung nahm und
nimmt weiterhin stark ab. Heute gibt es neben diesen „legalen“ Abtreibungen
eine mindestens ebenso hohe Dunkelziffer, d.h. es werden heute mehr als
doppelt so viele ungeborene Kinder getötet wie in der Vergangenheit. Bei der
Bundesversammlung der Christdemokraten für das Leben (CDL) wurde sogar davon
gesprochen, dass „nahezu jedes dritte Kind in Deutschland vor der Geburt
getötet werde“, DT 13.11.01.
Regierung, Parlament und Opposition werden ihrer Verantwortung nicht gerecht
wenn sie dem tatenlos zusehen und die Auseinandersetzung mit der geistlosen
„mein Bauch gehört mir“– Mentalität scheuen. In Polen wurden lt.
Familienministerin Smerecziska, Warschau durch Gesetzesänderung und
Überzeugungsarbeit die Abtreibungszahlen von ca. 100 000 vor 1988 auf nur
151 im Jahr 1999 gesenkt, DT 8.5.2001. Gerade in unserem Land, dessen
Sozialsysteme wegen des dramatischen Geburtenrückgangs vor dem Zusammenbruch
stehen ist es notwendig ein gutes Klima, gute Lebensbedingungen für Kinder
zu schaffen. Dazu gehört dem durch die hohe, kontinuierlich steigende Anzahl
von Abtreibungen stattfindenden Völkerselbstmord entgegenzuwirken. Dies kann
nur geschehen, wenn dafür- wie in Polen- ein öffentliches Bewusstsein
geschaffen wird, wenn der Gesetzgeber die Gesetze selbst ernst nimmt, sie
nicht unterläuft und durch eigenes Handeln Illegalität unterstützt und
fördert.
Ich bitte Sie, sich für den uneingeschränkten Schutz des ungeborenen Lebens
einzusetzen, das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist,
rückgängig zu machen, aus bevölkerungspolitischem Gesichtspunkt, damit der
Bestand unseres Volkes gesichert ist und aus christlich-moralischer Sicht,
damit Art. 1 GG, der Verfassungsauftrag Lebensschutz, gewährleistet ist und
unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat nennen darf.
Mit freundlichen Grüßen
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