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Offener Brief:
Rücksendung der Beschlussempfehlung
Anbei senden wir die Beschlussempfehlungen mit Begründungen zur
nochmaligen, dem
Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir
möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der
Deutsche Bundestag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine
Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts
der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
Zum einen möge man uns bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar
erklären, warum der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit der
Bescheinigung in der Hand nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an
sich derselbe ist, nämlich das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes.
Wenn man das Urteil des Heilbronner Landgerichts vom November 2001
zugrunde legt muss dies auch einfachen Menschen, juristischen Laien
einsichtig sein. Dieses Urteil zeigt, dass unser Staat seiner
Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und der gesetzlichen Verpflichtung
das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der
Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist, der Schutzeffekt der
Beratungs-regelung nicht erfüllt ist.
Zum andern ergab die Analyse Ihrer Begründung, dass das, dass alle bisher
eingebrachten Anträge zu dieser Thematik abgelehnt wurden, kein Grund sein
kann unsere Einwände zu ignorieren. Schließlich wurde erstmals von uns der
bevölkerungspolitische Aspekt, der bei dieser Thematik in der öffentlichen
Diskussion bisher keine Rolle spielte, eingebracht. Er darf bei dem
stattfindenden Völkerselbstmord unseres vergreisenden, aussterbenden
Volkes, das mit Billigung und Unterstützung des Staates eigene Kinder noch
vor der Geburt tötet und so seine eigenen Lebensgrundlagen zerstört, nicht
außer Acht gelassen werden. Hinzu kommt, dass laut einer Studie
amerikanischer Wissenschaftler, die Selbstmordrate bei Frauen, die eine
Abtreibung vorgenommen hatten (besonders gefährdet sind Minderjährige; bei
uns steigt bei ihnen die Zahl der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache
über der von Müttern lag.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und
nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes
ließ es das Beratungskonzept zu. Mit dem Verweis auf die „weitgehende
Wirkungslosigkeit einer Strafandrohung in der Vergangenheit“ ignorieren
Sie, dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach einer Beratung
offensichtlich weit unwirksamer ist, wie sich anhand der Zahlen – von 1995
knapp 98 000 stieg die Zahl der Abtreibungen kontinuierlich bis 2001 auf
etwa 135 000 - des statistischen Bundesamtes leicht belegen lässt.
Zusammen mit der noch höheren Dunkelziffer ist dies
mehr als eine Verdoppelung, beinahe eine Verdreifachung der
Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Darauf wiesen wir
das Bundesjustizministerium und den Petitionsausschuss mit unseren
Schreiben vom 25.5.2002 hin. Es ist schlicht und einfach die Pflicht des
Bundestages, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und
das Gesetz zu überprüfen, wenn seine Abgeordneten schon anhand der Zahlen
nicht einzusehen vermögen, dass „ein besserer Schutz des ungeborenen
Lebens“ mit der derzeitigen Gesetzgebung nicht erreicht wurde.
Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsmäßig zukommende
Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders
betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten
Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus
dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
-mein Bauch gehört mir- Parolen, also geleitet von niedrigsten
Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus
bedauerlich, dass sich die sogenannte politische Führung als so
führungsschwach erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten
humanitären Werte zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die
Regierenden leider nicht Schaden vom deutschen Volk ab, sondern fügen ihm
Schaden zu indem sie seine eigene Ausrottung dulden, organisieren, über
die Beitragszahler der Krankenkassen finanzieren (legale Ab-treibungen bis
unmittelbar vor der Geburt) und die Etats der Länder, also die
Steuerzahler, subventionieren. Statt mit entsprechender Gesetzgebung
durchzugreifen, wollen die Politiker krampfhaft diesen Zustand
festschreiben. Nach Wählerstimmen schielend scheuen sie feige notwendige
Auseinandersetzungen, sehen tatenlos dem egoistischem Treiben des
irregeleiteten Volkes zu und geben verantwortungslos ethisch-moralische
Werte auf.
Dass Sie es wagen sich ständig auf das Bundesverfassungsgericht zu
berufen, sich aber nicht an seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus
kann man schließen, dass unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des
ungeborenen Lebens, nicht ernsthaft beraten wurde und der politische Wille
aller im Bundestag vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den
unschuldigen Kindern zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was
Sie tun legen wir Ihnen Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet:
www.aerzteaktion.de , für die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie
allen mit der Sache befassten Stellen vorzulegen.
In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene,
haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um
deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte
Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen
Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen
mit freundlichen Grüßen
dazu:
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