|  | Offener Brief: 
      Rücksendung der Beschlussempfehlung 
       Anbei senden wir die Beschlussempfehlungen mit Begründungen zur 
      nochmaligen, dem
 Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir 
      möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der 
      Deutsche Bundestag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine 
      Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts 
      der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
 
 Zum einen möge man uns bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar 
      erklären, warum der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit der 
      Bescheinigung in der Hand nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an 
      sich derselbe ist, nämlich das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes. 
      Wenn man das Urteil des Heilbronner Landgerichts vom November 2001 
      zugrunde legt muss dies auch einfachen Menschen, juristischen Laien 
      einsichtig sein. Dieses Urteil zeigt, dass unser Staat seiner 
      Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und der gesetzlichen Verpflichtung 
      das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der 
      Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist, der Schutzeffekt der 
      Beratungs-regelung nicht erfüllt ist.
 
 Zum andern ergab die Analyse Ihrer Begründung, dass das, dass alle bisher 
      eingebrachten Anträge zu dieser Thematik abgelehnt wurden, kein Grund sein 
      kann unsere Einwände zu ignorieren. Schließlich wurde erstmals von uns der 
      bevölkerungspolitische Aspekt, der bei dieser Thematik in der öffentlichen 
      Diskussion bisher keine Rolle spielte, eingebracht. Er darf bei dem 
      stattfindenden Völkerselbstmord unseres vergreisenden, aussterbenden 
      Volkes, das mit Billigung und Unterstützung des Staates eigene Kinder noch 
      vor der Geburt tötet und so seine eigenen Lebensgrundlagen zerstört, nicht 
      außer Acht gelassen werden. Hinzu kommt, dass laut einer Studie 
      amerikanischer Wissenschaftler, die Selbstmordrate bei Frauen, die eine 
      Abtreibung vorgenommen hatten (besonders gefährdet sind Minderjährige; bei 
      uns steigt bei ihnen die Zahl der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache 
      über der von Müttern lag.
 
 Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und 
      nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes 
      ließ es das Beratungskonzept zu. Mit dem Verweis auf die „weitgehende 
      Wirkungslosigkeit einer Strafandrohung in der Vergangenheit“ ignorieren 
      Sie, dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach einer Beratung 
      offensichtlich weit unwirksamer ist, wie sich anhand der Zahlen – von 1995 
      knapp 98 000 stieg die Zahl der Abtreibungen kontinuierlich bis 2001 auf 
      etwa 135 000 - des statistischen Bundesamtes leicht belegen lässt. 
      Zusammen mit der noch höheren Dunkelziffer ist dies
 mehr als eine Verdoppelung, beinahe eine Verdreifachung der 
      Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Darauf wiesen wir 
      das Bundesjustizministerium und den Petitionsausschuss mit unseren 
      Schreiben vom 25.5.2002 hin. Es ist schlicht und einfach die Pflicht des 
      Bundestages, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und 
      das Gesetz zu überprüfen, wenn seine Abgeordneten schon anhand der Zahlen 
      nicht einzusehen vermögen, dass „ein besserer Schutz des ungeborenen 
      Lebens“ mit der derzeitigen Gesetzgebung nicht erreicht wurde.
 
 Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsmäßig zukommende 
      Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders 
      betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten 
      Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus 
      dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
 -mein Bauch gehört mir- Parolen, also geleitet von niedrigsten 
      Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus 
      bedauerlich, dass sich die sogenannte politische Führung als so 
      führungsschwach erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten 
      humanitären Werte zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die 
      Regierenden leider nicht Schaden vom deutschen Volk ab, sondern fügen ihm 
      Schaden zu indem sie seine eigene Ausrottung dulden, organisieren, über 
      die Beitragszahler der Krankenkassen finanzieren (legale Ab-treibungen bis 
      unmittelbar vor der Geburt) und die Etats der Länder, also die 
      Steuerzahler, subventionieren. Statt mit entsprechender Gesetzgebung 
      durchzugreifen, wollen die Politiker krampfhaft diesen Zustand 
      festschreiben. Nach Wählerstimmen schielend scheuen sie feige notwendige 
      Auseinandersetzungen, sehen tatenlos dem egoistischem Treiben des 
      irregeleiteten Volkes zu und geben verantwortungslos ethisch-moralische 
      Werte auf.
 
 Dass Sie es wagen sich ständig auf das Bundesverfassungsgericht zu 
      berufen, sich aber nicht an seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus 
      kann man schließen, dass unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des 
      ungeborenen Lebens, nicht ernsthaft beraten wurde und der politische Wille 
      aller im Bundestag vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den 
      unschuldigen Kindern zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was 
      Sie tun legen wir Ihnen Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet: 
      www.aerzteaktion.de , für die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie 
      allen mit der Sache befassten Stellen vorzulegen.
 
 In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene, 
      haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um 
      deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte 
      Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen 
      Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen
 
 mit freundlichen Grüßen
 
 
 dazu:
 
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