Offener Brief: Rücksendung der Beschlussempfehlung


Anbei senden wir die Beschlussempfehlungen mit Begründungen zur nochmaligen, dem
Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der Deutsche Bundestag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.

Zum einen möge man uns bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar erklären, warum der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit der Bescheinigung in der Hand nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an sich derselbe ist, nämlich das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes. Wenn man das Urteil des Heilbronner Landgerichts vom November 2001 zugrunde legt muss dies auch einfachen Menschen, juristischen Laien einsichtig sein. Dieses Urteil zeigt, dass unser Staat seiner Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und der gesetzlichen Verpflichtung das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist, der Schutzeffekt der Beratungs-regelung nicht erfüllt ist.

Zum andern ergab die Analyse Ihrer Begründung, dass das, dass alle bisher eingebrachten Anträge zu dieser Thematik abgelehnt wurden, kein Grund sein kann unsere Einwände zu ignorieren. Schließlich wurde erstmals von uns der bevölkerungspolitische Aspekt, der bei dieser Thematik in der öffentlichen Diskussion bisher keine Rolle spielte, eingebracht. Er darf bei dem stattfindenden Völkerselbstmord unseres vergreisenden, aussterbenden Volkes, das mit Billigung und Unterstützung des Staates eigene Kinder noch vor der Geburt tötet und so seine eigenen Lebensgrundlagen zerstört, nicht außer Acht gelassen werden. Hinzu kommt, dass laut einer Studie amerikanischer Wissenschaftler, die Selbstmordrate bei Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen hatten (besonders gefährdet sind Minderjährige; bei uns steigt bei ihnen die Zahl der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache über der von Müttern lag.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes ließ es das Beratungskonzept zu. Mit dem Verweis auf die „weitgehende Wirkungslosigkeit einer Strafandrohung in der Vergangenheit“ ignorieren Sie, dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach einer Beratung offensichtlich weit unwirksamer ist, wie sich anhand der Zahlen – von 1995 knapp 98 000 stieg die Zahl der Abtreibungen kontinuierlich bis 2001 auf etwa 135 000 - des statistischen Bundesamtes leicht belegen lässt. Zusammen mit der noch höheren Dunkelziffer ist dies
mehr als eine Verdoppelung, beinahe eine Verdreifachung der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Darauf wiesen wir das Bundesjustizministerium und den Petitionsausschuss mit unseren Schreiben vom 25.5.2002 hin. Es ist schlicht und einfach die Pflicht des Bundestages, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und das Gesetz zu überprüfen, wenn seine Abgeordneten schon anhand der Zahlen nicht einzusehen vermögen, dass „ein besserer Schutz des ungeborenen Lebens“ mit der derzeitigen Gesetzgebung nicht erreicht wurde.

Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsmäßig zukommende Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
-mein Bauch gehört mir- Parolen, also geleitet von niedrigsten Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus bedauerlich, dass sich die sogenannte politische Führung als so führungsschwach erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten humanitären Werte zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die Regierenden leider nicht Schaden vom deutschen Volk ab, sondern fügen ihm Schaden zu indem sie seine eigene Ausrottung dulden, organisieren, über die Beitragszahler der Krankenkassen finanzieren (legale Ab-treibungen bis unmittelbar vor der Geburt) und die Etats der Länder, also die Steuerzahler, subventionieren. Statt mit entsprechender Gesetzgebung durchzugreifen, wollen die Politiker krampfhaft diesen Zustand festschreiben. Nach Wählerstimmen schielend scheuen sie feige notwendige Auseinandersetzungen, sehen tatenlos dem egoistischem Treiben des irregeleiteten Volkes zu und geben verantwortungslos ethisch-moralische Werte auf.

Dass Sie es wagen sich ständig auf das Bundesverfassungsgericht zu berufen, sich aber nicht an seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus kann man schließen, dass unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des ungeborenen Lebens, nicht ernsthaft beraten wurde und der politische Wille aller im Bundestag vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den unschuldigen Kindern zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was Sie tun legen wir Ihnen Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet: www.aerzteaktion.de , für die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie allen mit der Sache befassten Stellen vorzulegen.

In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene, haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen

mit freundlichen Grüßen


dazu:
 
10.06.2002 Petition im Bundestag

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Last update: 21. August 2002 17:00