|  | Offener Brief: 
      Rücksendung des Beratungsergebnisses 
       Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 Anbei senden wir die Beschlusserklärung mit Stellungnahme zur nochmaligen, 
      dem Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir 
      möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der 
      Bayerische Landtag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine 
      Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts 
      der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
 
 Zum einen möchten wir unser Befremden darüber ausdrücken, dass uns der von 
      uns erbetene Sitzungstermin nicht mitgeteilt wurde, obwohl uns das mit 
      Schreiben vom 9.1.02 angeboten wurde. Wie Sie unserem Briefkopf entnehmen 
      könnten ist unser Sitz nicht Teisbach, sondern Dingolfing. Zum andern 
      ergab die Analyse Ihrer Stellungnahme, dass das, dass wir auch die 
      Finanzierung der Abtreibungen in unserer Eingabe ansprachen kein Grund 
      sein kann unsere Hauptforderung, nämlich der Schutz des ungeborenen 
      Lebens, zu ignorieren. Zitat: „Setzen Sie sich für das Leben ein, dafür 
      dass das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist, 
      rückgängig gemacht wird damit unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat 
      nennt.“
 Dass infolge der deutschen Einigung eine „Neuregelung des Rechts des 
      Schwangerschafts-abbruchs notwendig geworden ist“, können wir so nicht 
      sehen. Muss ein Rechtsstaat Unrecht übernehmen? Sonst müssen Bürger der 
      ehemaligen DDR ja auch mit vorher nicht gekannten schwierigen 
      Lebenssituationen, z.B. Arbeitslosigkeit, ohne dass bei uns Gesetze 
      geändert würden, fertig werden!
 
 Man möge bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar erklären, warum 
      der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit dem Schein in der Hand 
      nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an sich derselbe ist, nämlich 
      das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes. Legt man das Urteil des 
      Heilbronner Landgerichts vom November 2001 zugrunde muss dies auch 
      einfachen Menschen, juristischen Laien einsichtig sein. Dieses Urteil 
      zeigt, dass unser Staat seiner Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und 
      der gesetzlichen Verpflichtung das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit 
      von Abtreibungen in der Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist, 
      der Schutzeffekt der Beratungsregelung nicht erfüllt ist.
 
 Erstmals von uns wurde der bevölkerungspolitische Aspekt (s. den der 
      Eingabe beigelegten Brief an Bundespräsident Rau u. den Brief vom 2.6.02 
      an Ministerpräsident Stoiber, der Ihnen in Kopie zuging), der bei dieser 
      Thematik in der öffentlichen Diskussion bisher keine Rolle spielte, 
      eingebracht. Er darf bei dem stattfindenden Völkerselbstmord unseres 
      vergreisenden, aussterbenden Volkes, das mit Billigung, ja Unterstützung 
      des Staates eigene Kinder noch vor der Geburt tötet und so seine eigenen 
      Lebensgrundlagen zerstört, nicht außer Acht gelassen werden, zumal die 
      bayerische Staatsregierung gegen die, nach einem UN-Bericht, notwendige 
      Zuwanderung von Ausländern Stimmung macht und so Fremdenfeindlichkeit 
      schürt. Hinzu kommt, dass laut einer Studie amerik. Wissenschaftler, die 
      Selbstmordrate bei Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen hatten 
      (besonders gefährdet sind Minderjährige; bei uns steigt bei ihnen die Zahl 
      der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache über der von Müttern lag.
 
 Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsgemäß zukommende 
      Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders 
      betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten 
      Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus 
      dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
 -mein Bauch gehört mir- Parolen (Willy Brandt: „Wo wäre ich heute wenn 
      meine Mutter auch so gedacht hätte“), also geleitet von niedrigsten 
      Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus 
      bedauerlich, dass sich die sog. politische Führung als so führungsschwach 
      erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten humanitären Werte 
      zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die Regierenden leider nicht 
      Schaden von unserem Volk ab, sondern fügen ihm Schaden zu indem sie seine 
      eigene Ausrottung dulden, organisieren, über die Beitragszahler der 
      Krankenkassen finanzieren (legale Abtreibungen bis unmittelbar vor der 
      Geburt) und die Etats der Länder, also die Steuerzahler, subventionieren. 
      Statt mit ent-sprechender Gesetzgebung durchzugreifen, wollen die 
      Politiker krampfhaft diesen Zustand festschreiben. Nach Wählerstimmen 
      schielend scheuen sie feige notwendige Auseinander-setzungen, sehen 
      tatenlos dem egoistischem Treiben des irregeleiteten Volkes zu und geben 
      verantwortungslos christlich-ethisch-moralische Werte auf.
 
 Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und 
      nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes 
      ließ es das Beratungskonzept zu. Dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach 
      einer Beratung wirkungslos ist, lässt sich anhand der Zahlen des 
      statistischen Bundesamtes – die Zahl der Abtreibungen stieg von 1995 knapp 
      98 000 bis 2001 auf etwa 135 000 - leicht belegen. Zusammen mit der ebenso 
      hohen Dunkel-ziffer ist dies beinahe eine Verdreifachung der 
      Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Es ist schlicht und 
      einfach Pflicht des bayerischen Landtags, dessen Politiker sonst stets 
      Föderalismus betonen, sich nicht durch den Verweis auf Bundeszuständigkeit 
      (wie er das inzwischen bei Eingaben uns bekannter Personen tut) seiner 
      Verantwortung zu entzie-hen, sondern über ein Normenkontrollverfahren, dem 
      Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gemäß, das Gesetz zu überprüfen. 
      Dass Sie sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen, aber nicht an 
      seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus kann man schließen, dass 
      unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des ungeborenen Lebens, nicht 
      ernsthaft beraten wurde und der politische Wille aller im Landtag 
      vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den unschuldigen Kindern 
      zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was Sie tun legen wir Ihnen 
      Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet: www.aerzteaktion.de , für 
      die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie allen mit der Sache 
      befassten Stellen vorzulegen.
 
 Für den Hinweis, dass unsere Initiative nicht mit dem Verein „Donum vitae 
      in Bayern e.V.“ zusammenarbeitet danken wir ausdrücklich. Wir möchten mit 
      diesem von zwar dem ZdK angehörenden, aber von der katholischen Basis 
      nicht gewählten Politikern, unter Missbrauch der katholischen Laien, 
      gegründeten Verein, der per Beratungsbestätigung ungeborene Kinder zum 
      Töten frei gibt, nichts zu tun haben. Wir weisen darauf hin, dass dieser 
      Verein nur durch politische Einmischung in innerkirchliche Angelegenheiten 
      und durch den missbräuchlichen Griff der ehemaligen Sozialministerin Stamm 
      in die Staatskassen, indem infolge seiner Gründung öffentliche Zuschüsse 
      für private Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf
 95 % erhöht wurden, existieren und tätig sein kann.
 
 In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene, 
      haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um 
      deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte 
      Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen 
      Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen
 
 mit freundlichen Grüßen
 
 dazu:
 
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