Offener Brief: Rücksendung des Beratungsergebnisses


Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei senden wir die Beschlusserklärung mit Stellungnahme zur nochmaligen, dem Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der Bayerische Landtag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.

Zum einen möchten wir unser Befremden darüber ausdrücken, dass uns der von uns erbetene Sitzungstermin nicht mitgeteilt wurde, obwohl uns das mit Schreiben vom 9.1.02 angeboten wurde. Wie Sie unserem Briefkopf entnehmen könnten ist unser Sitz nicht Teisbach, sondern Dingolfing. Zum andern ergab die Analyse Ihrer Stellungnahme, dass das, dass wir auch die Finanzierung der Abtreibungen in unserer Eingabe ansprachen kein Grund sein kann unsere Hauptforderung, nämlich der Schutz des ungeborenen Lebens, zu ignorieren. Zitat: „Setzen Sie sich für das Leben ein, dafür dass das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist, rückgängig gemacht wird damit unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat nennt.“
Dass infolge der deutschen Einigung eine „Neuregelung des Rechts des Schwangerschafts-abbruchs notwendig geworden ist“, können wir so nicht sehen. Muss ein Rechtsstaat Unrecht übernehmen? Sonst müssen Bürger der ehemaligen DDR ja auch mit vorher nicht gekannten schwierigen Lebenssituationen, z.B. Arbeitslosigkeit, ohne dass bei uns Gesetze geändert würden, fertig werden!

Man möge bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar erklären, warum der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit dem Schein in der Hand nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an sich derselbe ist, nämlich das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes. Legt man das Urteil des Heilbronner Landgerichts vom November 2001 zugrunde muss dies auch einfachen Menschen, juristischen Laien einsichtig sein. Dieses Urteil zeigt, dass unser Staat seiner Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und der gesetzlichen Verpflichtung das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist, der Schutzeffekt der Beratungsregelung nicht erfüllt ist.

Erstmals von uns wurde der bevölkerungspolitische Aspekt (s. den der Eingabe beigelegten Brief an Bundespräsident Rau u. den Brief vom 2.6.02 an Ministerpräsident Stoiber, der Ihnen in Kopie zuging), der bei dieser Thematik in der öffentlichen Diskussion bisher keine Rolle spielte, eingebracht. Er darf bei dem stattfindenden Völkerselbstmord unseres vergreisenden, aussterbenden Volkes, das mit Billigung, ja Unterstützung des Staates eigene Kinder noch vor der Geburt tötet und so seine eigenen Lebensgrundlagen zerstört, nicht außer Acht gelassen werden, zumal die bayerische Staatsregierung gegen die, nach einem UN-Bericht, notwendige Zuwanderung von Ausländern Stimmung macht und so Fremdenfeindlichkeit schürt. Hinzu kommt, dass laut einer Studie amerik. Wissenschaftler, die Selbstmordrate bei Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen hatten (besonders gefährdet sind Minderjährige; bei uns steigt bei ihnen die Zahl der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache über der von Müttern lag.

Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsgemäß zukommende Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
-mein Bauch gehört mir- Parolen (Willy Brandt: „Wo wäre ich heute wenn meine Mutter auch so gedacht hätte“), also geleitet von niedrigsten Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus bedauerlich, dass sich die sog. politische Führung als so führungsschwach erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten humanitären Werte zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die Regierenden leider nicht Schaden von unserem Volk ab, sondern fügen ihm Schaden zu indem sie seine eigene Ausrottung dulden, organisieren, über die Beitragszahler der Krankenkassen finanzieren (legale Abtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt) und die Etats der Länder, also die Steuerzahler, subventionieren. Statt mit ent-sprechender Gesetzgebung durchzugreifen, wollen die Politiker krampfhaft diesen Zustand festschreiben. Nach Wählerstimmen schielend scheuen sie feige notwendige Auseinander-setzungen, sehen tatenlos dem egoistischem Treiben des irregeleiteten Volkes zu und geben verantwortungslos christlich-ethisch-moralische Werte auf.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes ließ es das Beratungskonzept zu. Dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach einer Beratung wirkungslos ist, lässt sich anhand der Zahlen des statistischen Bundesamtes – die Zahl der Abtreibungen stieg von 1995 knapp 98 000 bis 2001 auf etwa 135 000 - leicht belegen. Zusammen mit der ebenso hohen Dunkel-ziffer ist dies beinahe eine Verdreifachung der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Es ist schlicht und einfach Pflicht des bayerischen Landtags, dessen Politiker sonst stets Föderalismus betonen, sich nicht durch den Verweis auf Bundeszuständigkeit (wie er das inzwischen bei Eingaben uns bekannter Personen tut) seiner Verantwortung zu entzie-hen, sondern über ein Normenkontrollverfahren, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gemäß, das Gesetz zu überprüfen. Dass Sie sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen, aber nicht an seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus kann man schließen, dass unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des ungeborenen Lebens, nicht ernsthaft beraten wurde und der politische Wille aller im Landtag vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den unschuldigen Kindern zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was Sie tun legen wir Ihnen Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet: www.aerzteaktion.de , für die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie allen mit der Sache befassten Stellen vorzulegen.

Für den Hinweis, dass unsere Initiative nicht mit dem Verein „Donum vitae in Bayern e.V.“ zusammenarbeitet danken wir ausdrücklich. Wir möchten mit diesem von zwar dem ZdK angehörenden, aber von der katholischen Basis nicht gewählten Politikern, unter Missbrauch der katholischen Laien, gegründeten Verein, der per Beratungsbestätigung ungeborene Kinder zum Töten frei gibt, nichts zu tun haben. Wir weisen darauf hin, dass dieser Verein nur durch politische Einmischung in innerkirchliche Angelegenheiten und durch den missbräuchlichen Griff der ehemaligen Sozialministerin Stamm in die Staatskassen, indem infolge seiner Gründung öffentliche Zuschüsse für private Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf
95 % erhöht wurden, existieren und tätig sein kann.

In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene, haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen

mit freundlichen Grüßen

dazu:
 
10.06.2002 Petition im bayrischen Landtag

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Last update: 21. August 2002 16:58