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Offener Brief:
Rücksendung des Beratungsergebnisses
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei senden wir die Beschlusserklärung mit Stellungnahme zur nochmaligen,
dem Ernst der Situation angemessenen, sorgfältigen Überprüfung zurück. Wir
möchten unsere Enttäuschung darüber nicht verhehlen, wie wenig ernst der
Bayerische Landtag unser Anliegen nimmt und empfinden dies als eine
Verhöhnung sowohl von uns, als auch der ungeborenen Kinder und angesichts
der Sachlage als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
Zum einen möchten wir unser Befremden darüber ausdrücken, dass uns der von
uns erbetene Sitzungstermin nicht mitgeteilt wurde, obwohl uns das mit
Schreiben vom 9.1.02 angeboten wurde. Wie Sie unserem Briefkopf entnehmen
könnten ist unser Sitz nicht Teisbach, sondern Dingolfing. Zum andern
ergab die Analyse Ihrer Stellungnahme, dass das, dass wir auch die
Finanzierung der Abtreibungen in unserer Eingabe ansprachen kein Grund
sein kann unsere Hauptforderung, nämlich der Schutz des ungeborenen
Lebens, zu ignorieren. Zitat: „Setzen Sie sich für das Leben ein, dafür
dass das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist,
rückgängig gemacht wird damit unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat
nennt.“
Dass infolge der deutschen Einigung eine „Neuregelung des Rechts des
Schwangerschafts-abbruchs notwendig geworden ist“, können wir so nicht
sehen. Muss ein Rechtsstaat Unrecht übernehmen? Sonst müssen Bürger der
ehemaligen DDR ja auch mit vorher nicht gekannten schwierigen
Lebenssituationen, z.B. Arbeitslosigkeit, ohne dass bei uns Gesetze
geändert würden, fertig werden!
Man möge bitte, in sich schlüssig, logisch nachvollziehbar erklären, warum
der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruches mit dem Schein in der Hand
nicht gegeben ist, da doch der Tatvorgang an sich derselbe ist, nämlich
das Töten eines wehrlosen ungeborenen Kindes. Legt man das Urteil des
Heilbronner Landgerichts vom November 2001 zugrunde muss dies auch
einfachen Menschen, juristischen Laien einsichtig sein. Dieses Urteil
zeigt, dass unser Staat seiner Schutzaufgabe für das ungeborene Leben und
der gesetzlichen Verpflichtung das Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit
von Abtreibungen in der Bevölkerung wach zu halten nicht nachgekommen ist,
der Schutzeffekt der Beratungsregelung nicht erfüllt ist.
Erstmals von uns wurde der bevölkerungspolitische Aspekt (s. den der
Eingabe beigelegten Brief an Bundespräsident Rau u. den Brief vom 2.6.02
an Ministerpräsident Stoiber, der Ihnen in Kopie zuging), der bei dieser
Thematik in der öffentlichen Diskussion bisher keine Rolle spielte,
eingebracht. Er darf bei dem stattfindenden Völkerselbstmord unseres
vergreisenden, aussterbenden Volkes, das mit Billigung, ja Unterstützung
des Staates eigene Kinder noch vor der Geburt tötet und so seine eigenen
Lebensgrundlagen zerstört, nicht außer Acht gelassen werden, zumal die
bayerische Staatsregierung gegen die, nach einem UN-Bericht, notwendige
Zuwanderung von Ausländern Stimmung macht und so Fremdenfeindlichkeit
schürt. Hinzu kommt, dass laut einer Studie amerik. Wissenschaftler, die
Selbstmordrate bei Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen hatten
(besonders gefährdet sind Minderjährige; bei uns steigt bei ihnen die Zahl
der Abtreibungen) um mehr als das 2 1/2fache über der von Müttern lag.
Außerdem wurde die, auch dem ungeborenen Kind verfassungsgemäß zukommende
Unan-tastbarkeit der Würde, die wir mit unserer Eingabe besonders
betonten, nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der von Ihnen erwähnten
Debatte bei der Neufassung der §§ 218 ff StGB, die damals besonders aus
dem Blickwinkel der Frau und unter dem Druck der Straße, mit den
-mein Bauch gehört mir- Parolen (Willy Brandt: „Wo wäre ich heute wenn
meine Mutter auch so gedacht hätte“), also geleitet von niedrigsten
Beweggründen, geführt wurde. Wir finden es traurig und überaus
bedauerlich, dass sich die sog. politische Führung als so führungsschwach
erweist und nicht fähig ist dem Volk die elementarsten humanitären Werte
zu vermitteln. Entgegen ihrem Amtseid wenden die Regierenden leider nicht
Schaden von unserem Volk ab, sondern fügen ihm Schaden zu indem sie seine
eigene Ausrottung dulden, organisieren, über die Beitragszahler der
Krankenkassen finanzieren (legale Abtreibungen bis unmittelbar vor der
Geburt) und die Etats der Länder, also die Steuerzahler, subventionieren.
Statt mit ent-sprechender Gesetzgebung durchzugreifen, wollen die
Politiker krampfhaft diesen Zustand festschreiben. Nach Wählerstimmen
schielend scheuen sie feige notwendige Auseinander-setzungen, sehen
tatenlos dem egoistischem Treiben des irregeleiteten Volkes zu und geben
verantwortungslos christlich-ethisch-moralische Werte auf.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf ausdrücklich die Fristenlösung und
nur unter der Voraussetzung eines überprüfbaren besseren Lebensschutzes
ließ es das Beratungskonzept zu. Dass die gegenwärtige Straflosigkeit nach
einer Beratung wirkungslos ist, lässt sich anhand der Zahlen des
statistischen Bundesamtes – die Zahl der Abtreibungen stieg von 1995 knapp
98 000 bis 2001 auf etwa 135 000 - leicht belegen. Zusammen mit der ebenso
hohen Dunkel-ziffer ist dies beinahe eine Verdreifachung der
Schwangerschaftsabbrüche gegenüber der Vergangenheit. Es ist schlicht und
einfach Pflicht des bayerischen Landtags, dessen Politiker sonst stets
Föderalismus betonen, sich nicht durch den Verweis auf Bundeszuständigkeit
(wie er das inzwischen bei Eingaben uns bekannter Personen tut) seiner
Verantwortung zu entzie-hen, sondern über ein Normenkontrollverfahren, dem
Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gemäß, das Gesetz zu überprüfen.
Dass Sie sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen, aber nicht an
seine Vorgaben halten ist ein Skandal. Daraus kann man schließen, dass
unser Anliegen, der uneingeschränkte Schutz des ungeborenen Lebens, nicht
ernsthaft beraten wurde und der politische Wille aller im Landtag
vertretenen Parteien, das barbarische Massaker an den unschuldigen Kindern
zu beenden nicht gegeben ist. Damit Sie wissen was Sie tun legen wir Ihnen
Bilder eines Flugblattes, zu finden im Internet: www.aerzteaktion.de , für
die erneute Überprüfung bei und bitten Sie, sie allen mit der Sache
befassten Stellen vorzulegen.
Für den Hinweis, dass unsere Initiative nicht mit dem Verein „Donum vitae
in Bayern e.V.“ zusammenarbeitet danken wir ausdrücklich. Wir möchten mit
diesem von zwar dem ZdK angehörenden, aber von der katholischen Basis
nicht gewählten Politikern, unter Missbrauch der katholischen Laien,
gegründeten Verein, der per Beratungsbestätigung ungeborene Kinder zum
Töten frei gibt, nichts zu tun haben. Wir weisen darauf hin, dass dieser
Verein nur durch politische Einmischung in innerkirchliche Angelegenheiten
und durch den missbräuchlichen Griff der ehemaligen Sozialministerin Stamm
in die Staatskassen, indem infolge seiner Gründung öffentliche Zuschüsse
für private Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf
95 % erhöht wurden, existieren und tätig sein kann.
In der Hoffnung, dass Sie doch ein Herz für Kinder, auch für ungeborene,
haben, bitten wir Sie die Thematik besonders aus ihrem Blickwinkel, um
deren Leben und Würde es geht, die nicht über die Straße für ihre Rechte
Druck ausüben können, da sie bevor sie auch nur einen Atemzug, einen
Schrei machen können ermordet werden, zu betrachten und schließen
mit freundlichen Grüßen
dazu:
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